Fortsetzung des Beitrages: Das Rätsel Piotrowski… Nr. 3
Es gibt Neuigkeiten! Und zwar sehr erfreuliche…
Entgegen den Aussagen aus dem Jahr 2000, existieren die Amtsgerichtsakten aus dem Jahr 1948 doch noch! Vor einiger Zeit fragte ich per Email im Stadtarchiv und Landesarchiv in Greifswald nach den Akten und der bekannten Aktennummer. Und nur kurze Zeit später bekam ich eine positive Rückmeldung aus dem Landesarchiv in Greifswald. Lt. Aussage des Mitarbeiters sind diese auch erst seit kurzer Zeit erschlossen. Wir haben unsere Anfrage wohl genau zum richtigen Zeitpunkt gestellt. Einen großen Dank möchte ich noch an die sehr hilfsbereiten und kompetente n Mitarbeiter des Landesarchiv in Greifswald richten.
Wir konnten die beiden vorhandenen Akten dann im Landesarchiv einsehen und die wichtigsten Sachen konnten kopiert werden. Viele Interessante Neuigkeiten konnten herausgefiltert werden, wobei ich in diesem Beitrag auf den Prozess der Namensänderung eingehen will.
Die Namensänderung
Merkwürdig war, dass lt. den Randvermerken auf den Standesamtsregistern, die Genehmigung zur Namensänderung im Mai 1910 vom Regierungspräsidenten in Marienwerder ausgestellt worden ist, Johann Wilhelm PIOTROWSKI im September desselben Jahres auf Rügen geboren ist und ein Amtsgericht 38 Jahre später eine Namensänderung anordnet.
Dies konnte anhand der Akten nun eindeutig geklärt werden.
Nachfolgend ist die Abschrift der Genehmigung der Namensänderung vom Reichsregierungspräsidenten aufgeführt:
Die Genehmigung umfasst somit die Eltern Ludwig PIOTROWSKI und Luise Bertha geborene JUNG und 3 Geschwister des Johann PIOTROWSKI. Der am 18.09.1910 geborene Johann PIOTROWSKI, hätte demnach schon den Familiennamen PETERS tragen dürfen, da zum Zeitpunkt seiner Geburt, die Nachnamen der Eltern bereits geändert worden sind. Er ist aber noch mit dem alten Familiennamen im Standesamt verzeichnet worden, da
“ […] aus irgendwelchen Gründen die zuständigen Standesämter von dieser Namensänderung nicht unterrichtet worden […]“
Zitat aus Amtsgerichtsakten 1948
sind.
Im weiteren Verlauf wird es noch klarer:
“ […] Der Grund der späten Ausführung der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten in Marienwerder ist der Umstand, daß der mit der Genehmigung zur Namensänderung Bedachte, der Arbeiter Ludwig Piotrowski, die ihm zugegangene Genehmigung jahrelang aufbewahrte, ohne es zu veranlassen, daß nun auch die abänderungsbedürftigen Personenstandsurkunden Berichtigung erfuhren, da auch behördlich (Regierung in Marienwerder) diesbezüglich nichts veranlasst zu sein scheint[…]“
Zitat aus Amtsgerichtsakten 1948
Der 1909 geborene Max PIOTROWSKI ist in der Genehmigung von 1910 nicht aufgeführt, da zum Zeitpunkt der Geburt der Antrag auf Namensänderung beim Regierungspräsidenten Marienwerder noch lief. Die Familie ergänzte den laufenden Antrag jedoch nicht um den neugeborenen Sohn, sodass dieser von der Namensänderung ausgeschlossen war. Dies hob das Amtsgericht dann auch noch hervor, verweigerte aber die Führung des Familiennamen PETERS nicht.
Die Akten enthalten Angaben zur gesamten Familie PIOTROWSKI und deren Nachkommen. Auch die Geschwister des Johonn PIOTROWSKI strebten dann in den 40er Jahren eine behördliche Klärung des Sachverhaltes an. Dieses Verfahren beim Amtsgericht zog sich dann über mehrere Jahre bis 1948 hin, auch weil wichtige Unterlagen zwischenzeitlich nicht auffindbar waren.
Somit ist der Prozess der Namensänderung nun nachvollzogen. Zu den Gründen der Namensänderung, liegen in den Akten leider keine Hinweise vor. Nur eine Abschrift des Beschlusses des Regierungspräsidenten Marienwerder und die damalige Aktennummer ist verzeichnet.
Ob in den polnischen Archiven noch Akten verfügbar sind, ist zurzeit unbekannt. Eine Recherche dazu wird aber noch unternommen.
Was jedoch klar aus den Akten hervorgeht, ist der Weg der Übersiedlung von Kongresspolen Richtung Rügen, den ich in einem Folgebeitrag näher erläutern werde.
Weiter im nächsten Beitrag: Das Rätsel Piotrowski… Nr. 5